Händedesinfektion nach dem Ausnahmezustand – Fakten & Checkliste für eine klare Entscheidung
„Notfallzulassung“ von Bioziden läuft mit 31. 08. 2020 aus!
Um einer zunehmenden Knappheit von Desinfektionsmitteln in der COVID-19-Krise entgegenzuwirken, hat das zuständige Bundesministerium im März 2020 einen Bescheid erlassen, der es zeitlich befristet ermöglichte, Desinfektionsmittel besser verfügbar zu machen. Diese „Notfallzulassung“ von Bioziden in Österreich lief mit 31. 08. 2020 aus. Laut Informationen aus dem Umweltbundesamt dürfen Produkte, die nur entsprechend dieser zugelassen wurden, ab 1. September 2020 nicht mehr verwendet werden.
Checkliste Händedesinfektion: nur sicher mit dem richtigen Produkt!
- Ist das Produkt alkoholbasiert und damit State-of-the-Art?
- Entspricht es den Vorgaben der EN 1500 und ist damit tatsächlich für die „hygienische Händedesinfektion“ geeignet?
- Ist es offiziell gelistet (z. B. ÖGHMP, AGES, WIDES)?
- Enthält es pflegende Komponenten, die die Haut intakt halten?
- Weist es eine geprüfte Einwirkzeit aus?
- Kann es auch für Kinder sowie während Stillzeit und Schwangerschaft unbedenklich eingesetzt werden?
- Ist es chlorfrei? Von Inhaltstoffen wie NaOCl und HOCl zur Händedesinfektion raten die Fachgesellschaften ÖGHMP und VAH aufgrund der rasch abnehmenden Wirksamkeit und möglicher Hautirritationen DRINGEND ab.2 Diese Substanzen wirken übrigens oxidierend und tragen so zur Hautalterung bei.
Prüfen Sie immer das Sicherheitsdatenblatt! Ein Händedesinfektionsmittel muss als Biozid (PA1 oder PT1) ausgewiesen sein.
WHO-Formulierung: Erfüllt in der Originalrezeptur nicht die Vorgaben der EN 1500 (= hygienische Händedesinfektion nach der relevanten Testnorm EN 1500 mit 3 ml innerhalb 30 Sekunden)